Abwasserbehandlung - ein Aprilscherz der CSU?
Abwasserbehandlung - ein Aprilscherz der CSU?
19.06.10
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Dirk Reichenau (SPD): „Im Nachtragshaushalt 2004 fehlt das Geld!“
Fördermittel für kommunale Abwasserbehandlung – ein Aprilscherz der CSU?
Traunstein/Berchtesgadener Land.
Traunsteins SPD-Kreisvorsitzender Dirk Reichenau hakte daraufhin beim zuständigen Münchner Landtagsabgeordneten Ludwig Wörner nach und bekam eine ernüchternde Antwort: Dieser hatte vor der Verabschiedung des bayerischen Staatshaushalts am 18. Februar 2004 noch 10 Millionen Euro für die Förderung von Kleinkläranlagen gefordert (Nachtragshaushaltsplan für den Haushalt 2004, Kap. 1277 TG 98), doch die CSU lehnte diesen Antrag mit ihrer Mehrheit ab. MdL Ludwig Wörner betonte gegenüber dem Traunsteiner SPD-Kreisvorsitzenden, dass der massive Antragsstau wegen des zeitintensiven Antragsverfahrens für Kleinkläranlagen nach der Förderrichtlinie (RZKKA) vom 09. Mai 2003 dazu führe, dass für die erst jetzt eingehenden Anträge keinerlei Mittel mehr vorhanden sind.
Die Nachfrage beim Bayerischen Städtetag ergab weitere Unstimmigkeiten: so hegt man bei den Kommunalpolitikern (zuständiger Referent beim Städtetag ist Thomas Kostenbacher) die Befürchtung, dass eine Weiterführung der Abwasserförderung zu Lasten anderer Förderbereiche, wie den Schlüsselzuweisungen, Schülerbeförderung, Krankenhausfinanzierung und ähnliches gehen. Der Freistaat solle nach Meinung des Städtetages eigene Mittel bereitstellen, um sein Ziel einer umweltverträglichen Abwasserentsorgung zu erreichen.
„Totale Verunsicherung in den Kommunen!“
„Die nach Artikel 41b des Bayerischen Wassergesetzes zur Abwasserbeseitigung und Fäkalschlammentsorgung Verpflichteten, nämlich die Kommunen, sind aufgrund dieser sprunghaften Politik der CSU-Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion zutiefst verunsichert und tun lieber gar nichts, um die gesetzeswidrigen Zustände der Gewässerverunreinigung durch unzureichende Kleinkläranlagen abseits der Kanalisation in den Griff zu bekommen“, betonte Dirk Reichenau gegenüber unserer Zeitung. Das erklärte politische Ziel eines guten allgemeinen ökologischen Gewässerzustandes bis 2015 nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Nr. 91/271/EWG kommunale Abwässer) wird der Freistaat nicht umsetzen, wenn die Verwaltungen in Kommunen und Landratsämtern durch den zeitlichen Ablauf von „Abwassertechnischen Konzepten“ der Landkreise (Amtsblatt 2000), den „Technischen Regeln für Kleinkläranlagen“ für die Pflicht der biologischen Nachreinigung (Erlass Schnappauf 04.02.2002, aufgehoben nach der Landtagswahl am 15.12.2003), den Förderrichtlinien für pauschale Zuwendungen (RZKKA vom 09.05.2003) und die jetzt wieder gültige Eigenüberwachungsverordnung nach DIN 4261 aus dem Jahre 1994 „zu keiner klaren Linie in der Umsetzung des Gewässerschutzes finden können, so Reichenau.
„Am 7. Mai Informationsveranstaltung in Weibhausen“
Trotz allem politischen Wirrwarr müssen die Bürger die bestehenden Gesetze früher oder später umsetzen. Der Vorsitzende des SPD-Arbeitskreises Umwelt, Reiner Schroll, veranstaltet daher am Freitag, dem 07. Mai 2004 im Gasthaus Alpenblick (Gruber) in Weibhausen um 16.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema Abwasserentsorgung im ländlichen Raum – Politik der Staatsregierung. Referenten sind Hans Hartl, privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft und Dirk Reichenau, SPD-Kreisvorsitzender. Im Anschluss besteht für die Veranstaltungsteilnehmer die Möglichkeit, dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlagen (incl. Pflanzenbeete) zu besichtigen.
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(Foto: Andreas Di-Qual) |
Abseits der gemeindlichen Kanalisation müssen Kleinkläranlagen den Gewässerschutz übernehmen. Vor der Landtagswahl 2003 versprach die CSU Unterstützung für den Bau oder die Nachrüstung solcher privater Anlagen mittels einer Zuschussrichtlinie, Gelder, die nach Meinung der SPD-Landtagsfraktion im Staatshaushalt 2004 nicht enthalten sind.

