Einführung der 42-Std.-Woche

Einführung der 42-Std.-Woche
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18.06.10

Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung vom 27. Juli 2004;
Einführung der 42-Std.-Woche in Städten und Gemeinden




Anrede,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,



die bayerische Staatsregierung hat Ende März 2004 festgelegt, daß Beamte ab dem 01. September 2004 statt wie bisher 40 künftig 42 Stunden arbeiten müssen, wobei für ältere Kolleginnen und Kollegen Ausnahmeregelungen gelten. Die Sache ist mit den Stimmen der CSU im Bayerische Landtag beschlossen. Gleichwohl sind die Aussagen jener, die der Arbeitszeitverlängerung bei den Beamten der Kommunen das Wort reden und sie als vorzügliches Mittel der Konsolidierung preisen, nicht immer von Kenntnis der Realität bestimmt.

Gerade im öffentlichen Dienst bedeutet die Verlängerung der Arbeitszeit, daß die anstehenden Aufgaben, deren Umfang von der Politik bestimmt wird, auf wenige Schultern verteilt werden. Damit wird kein Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit geleistet, zumal die Kosten der Arbeitslosigkeit von der öffentlichen Hand getragen werden müssen.

In der Praxis gewinnen gerade kleinere Kommunen durch zwei Wochenstunden mehr für wenige Beamte kaum etwas. Wenn dort nicht ein anderer Kollege freiwillig seine Arbeit verringern will (und sein Einkommen), hat die Stadt keinen Cent mehr in der Kasse.

Im Gegenzug nimmt die Ungleichbehandlung von Angestellten, Arbeitern und Beamten zu. Bereits seit 1994 gibt es eine Differenz von 1,5 Stunden pro Woche. Die mit niedrigen Zuwächsen bei den Bezügen erkaufte 38,5 Stundenwoche wurde bereits damals ohne Ausgleich abgeschafft; ab September wächst die Differenz auf 3,5 Stunden an. Die Schädigung der Motivation aller Beschäftigten und ein schlechtes Betriebsklima wird bei dieser Arbeitszeiterhöhung in Kauf genommen.


Während beim Freistaat Bayern von den rund 300.000 Bediensteten etwa zwei Drittel Beamte sind, beschäftigen die bayerischen Kommunen etwa 270.000 Angestellte und Arbeiter, aber nur 30.000 Beamte. Allein an diesen Zahlen sehen Sie, daß die Arbeitszeitverlängerung insbesondere bei den kommunalen Beamten außer Unzufriedenheit über den verdeckten Gehalts- und Freizeitverlust keine echte Entlastung der Städte und Gemeinden mit sich bringt.

Auch die Tatsache, daß Bayern und Baden-Württemberg die Tarifgemeinschaft deutscher Länder verläßt und den Arbeitszeittarifvertrag gekündigt hat, ist der Sache nicht dienlich. Solange es kein Abschluß eines neuen Tarifvertrages gibt, bringt dieses Vorgehen für die Kommunen keine Entlastung. Heute können nur bei den ohnehin äußerst seltenen Neueinstellungen längere Arbeitszeiten vereinbart werden.

Sinnvollerweise hat deshalb die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände im Gegensatz zum Freistaat Bayern beschlossen, die Tarifverträge für die Angestellten und Arbeiter nicht zu kündigen. Unsere Bitte an Sie als Bürgermeister, Personal- und Betriebsräte: Setzen Sie weiter auf Dialog mit dem Gewerkschaften und dem Beamtenbund und nicht auf Konfrontation. Setzen sie sich auch bei den kommunalen Spitzenverbänden für eine Gleichbehandlung von Beamten, Angestellten und Arbeitern ein.

Die Drohung des bayerischen Ministerpräsidenten mit weiteren Kürzungen, sofern die Städte und Gemeinden nicht ebenfalls ihre Arbeitszeitregeln ändern, ist klar zurückzuweisen. Diese Mißachtung der kommunalen Selbstverwaltung muß entgegengetreten werden.

Eine Arbeitszeitverlängerung für alle abhängig Beschäftigten per Gesetzesbeschluß ist sehr einfach. Die schwierigere Aufgabe, der überbordenden Ministerialbürokratie Einhalt zu gebieten und klar zu definieren, welche Aufgaben zukünftig von Kommunen, Bund und Ländern für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden sollen, wird weiterhin nicht entschlossen angepackt.

Der öffentliche Dienst darf nicht besondere Privilegien genießen. Damit auch zukünftig motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden können, sollte es aber auch keine Benachteiligungen gegen über den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft geben. Nur so können die Kommunen ihre gute Arbeit für alle Bürgerinnen und Bürger fortsetzen.

Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie dieses Schreiben den Beschäftigten Ihres Hauses zur Kenntnis bringen würden. Für einen weiteren Gedankenaustausch über die Zukunft des öffentlichen Dienstes in Bayern stehen wir gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Dirk Reichenau
Staufenweg 3, 84529 Tittmoning
für die SPD im Landkreis Traunstein
www.spd-traunstein.de
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Roman Niederberger
Ahornstr. 21, 83451 Piding
für die SPD im Berchtesgadener Land
www.spd-bgl.de
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