Kinderrechte konkret in der Gesetzgebung verankern
ASF diskutierte Möglichkeiten der Teilhabe
Traunstein – (gpr) Zum Internationalen Tag der Kinderrechte, der zur Erinnerung an die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention heuer zum 21. Mal begangen wurde, trafen sich die SPD-Frauen am vergangenen Samstag im Traunsteiner Café Bistro „Intreff“ der Lebenshilfe. Obwohl die überwältigende Mehrheit von 193 Staaten weltweit diese Konvention ratifiziert hat, lässt die Umsetzung der fundamentalen Rechte aller Kinder in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung stark zu wünschen übrig – auch hierzulande, wie die ASF-Frauen feststellten. Vorsitzende Brigitte Huber begrüßte neben der Wahlkreisabgeordneten Bärbel Kofler, MdL Maria Noichl und Traunsteins 3. Bürgermeisterin Waltraud Wiesholer-Niederlöhner als Gast Gabriele Muthmann, die in Trostberg den AWO-Kinderhort leitet. Eine Vertreterin des Kinderschutzbundes hatte ihre Teilnahme kurzfristig absagen müssen, die gut besetzte Runde aber mit reichlich Informationsmaterial zum Thema versorgt.
Eine kurze Vorstellung zu Beginn zeigte: Fast alle Anwesenden konnten eigene Erfahrungen aus der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einbringen. Das erklärte auch, dass im Zentrum des angeregten Gesprächs Fragen der Bildung und Erziehung und damit nach dem richtigen Schulsystem standen. Doch auch das Thema „Partizipation“ wurde als Frage nach den Chancen und Grenzen einer angemessenen Beteiligung von Kindern an Entscheidungsprozessen ausführlich und kontrovers diskutiert. Nicht zuletzt ging es auch um das Recht der Kinder auf „Partizipation“ im Sinne von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit um ganz konkrete soziale Fragen. Mit „Bildungsgutscheinen à la von der Leyen“ nämlich, so Bärbel Kofler, werde sich dieses Recht „mit Sicherheit nicht verwirklichen lassen“.
Die Bundestagsabgeordnete wies in ihrem einführenden Referat auf die große Kluft zwischen den theoretischen Rechten aller Kinder und der tatsächlichen Praxis auch in Deutschland hin. Die richtigen und wichtigen Ideale der UN-Konvention müssten endlich in nationale Gesetze gegossen werden: „Wir brauchen sanktionsbewehrte, einklagbare Standards statt einer wenig bindenden Absichtserklärung!“, forderte Kofler. Ob im Asylrecht oder bei der Berechnung der Regelsätze zum Arbeitslosengeld: Viel zu oft blieben die besonderen Belange der Kinder noch unberücksichtigt. Dabei schreibe die UN-Konvention jedem Kind z.B. das Recht auf „Teilnahme am kulturellen Leben“ zu. „Mit 12 Euro 50 im Monat aber kann man keinen Geigenunterricht bezahlen!“ Selbst die SPD-Forderung nach Mindestlohn könne man in diesen Kontext stellen, schließlich seien unzumutbar niedrige Löhne ein wichtiger Grund für Armut in Deutschland, die immer auch auf den Kindern der betroffenen Familien laste. Ins Bewusstsein rief Kofler den Zuhörerinnen auch andere wichtige Rechte der Kinder wie das noch viel zu oft ignorierte Recht auf gewaltfreie Erziehung und freie Meinungsäußerung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Schutz vor Ausbeutung. „Die hierzulande verbreitete Geiz-ist-geil-Mentalität fördert aber Kinderarbeit in Fernost und anderswo“, mahnte die Abgeordnete.
„Regelsatzerhöhung“ unterm Strich eine Kürzung
Rasch war man mitten in einer Diskussion über die Möglichkeiten, die zugesicherte „Teilhabe“ auch für Familien mit geringem Einkommen zu organisieren. MdB Kofler kritisierte die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze scharf. Die minimale Erhöhung sei weder transparent noch bedarfsgerecht berechnet worden, wie im Verfassungsgerichtsurteil gefordert, sondern unterm Strich sogar eine Kürzung gerade für Familien mit Kindern. So würden die „Bildungsgutscheine“ etwa mit dem bisherigen Schulstartergeld verrechnet. Weder das von der Bundesregierung geplante Gutscheinsystem noch die dazu in den Arbeitsagenturen vorgesehenen „Familienlotsen“ seien im Übrigen dazu geeignet, die geforderte Teilhabe wirklich sicher zu stellen. Viel sinnvoller wäre es, die Einrichtungen (Sportvereine, Musikschulen, Bildungseinrichtungen) finanziell besser auszustatten, so dass die kulturellen Angebote für Kinder gebührenfrei gestaltet werden könnten. „Das würde echte Teilhabe für alle Kinder ohne Diskriminierung bedeuten.“ Die organisatorische Umstellung in den Agenturen sei in der kurzen Zeit bis Jahresbeginn 2011 außerdem gar nicht sinnvoll zu bewältigen, war man sich einig. „Wieder einmal soll alles aus dem Ärmel geschüttelt werden, noch dazu, ohne etwas zu kosten und ohne mehr Personal.“ Die Arbeitsagenturen seien darüber hinaus für „Familienlotsen“ gar nicht zuständig, „das können die Kommunen besser, wenn man sie finanziell entsprechend ausstattet.“ Kofler versicherte, die SPD werde dem entsprechenden Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen, da die Regierungsparteien ihrer Forderung, die Diskussion der Mindestlöhne an diese Frage zu knüpfen, nicht nachgekommen seien. Angesichts von 1,3Mio „Hartz IV-Aufstockern“ könne und dürfe man die Frage der Regelsätze aber davon nicht trennen.
Gegen den Wandel von Recht zur Gnade
Einen grundlegenden Wandel im gesellschaftlichen Selbstverständnis beklagte die SPD-Landtagsabgeordnete Maria Noichl. Sie beobachte seit längerem die Zunahme von Stiftungen, welche die Unzulänglichkeit staatlicher Sozialleistungen auszugleichen versuchten, und von Firmen, die Hungerlöhne zahlten, um dann durch öffentlichkeitswirksame großzügige Spenden an ihrer Wohltätigkeit gut zu verdienen. „Das bedeutet aber den Wandel von Recht zur Gnade“, warnte sie – Teilhabe und menschenwürdiges Leben seien eben nicht als Almosen von Gutmenschen zu verteilen, sondern müssten als elementares Recht eingefordert werden können.
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Gabriele Muthmann gab Einblicke in ihre langjährige Erfahrung als Leiterin des Trostberger AWO-Kinderhorts und berichtete von einer Fortbildung zum Thema „Partizipation“. Kinder an Entscheidungsprozessen ihrem Alter entsprechend angemessen zu beteiligen, sei äußerst hilfreich zur Entwicklung des Demokratieverständnisses. Während Waltraud Wiesholer-Niederlöhner v.a. die Grenzen solcher Beteiligungsversuche aufzeigte und Maria Noichl vor einer „Scheinbeteiligung“ warnte, die dann nur Enttäuschung zur Folge hätte, kamen aus der Runde doch zahlreiche Beispiele dafür, wo Partizipation möglich und sinnvoll sein könne, etwa bei der Gestaltung von Schulhöfen oder Spielplätzen. Muthmann räumte ein, diese Entwicklung zur eigenen Verantwortung sei ein langer Prozess, der in Kindergarten und Schule beginnen müsse. Nur so aber könne man das Heranwachsen völlig unpolitischer junger Bürger verhindern.
Wer finanziert Hort und Mittagsbetreuung?
Die Diskussion praktischer Fragen aus den Bereichen Hort und Mittagsbetreuung führte der Runde deutlich vor Augen, dass die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für ihre stetig wachsenden Aufgaben nicht zureichend finanziell ausgestattet sind. Das beginne schon beim Lohnniveau der Erzieherinnen – „da darf sich Deutschland schämen“, meinte Muthmann – und gehe weiter bei den Kosten fürs Mittagessen im Hort und in der Mittagsbetreuung. Häufig sei nicht einmal die Zuständigkeit geklärt, Bund und Länder schöben allzu oft alle (auch finanzielle) Verantwortung auf die ohnehin stark belasteten Kommunen. Die Einführung der Mittelschulen in Bayern und die Umleitung der Zuschüsse für den Ausbau der Ganztagsschulen in bayerische G8-Mensen seien dafür traurige Beispiele, klagten die Mandatsträgerinnen. Dabei wachse der Bedarf an bezuschussten Plätzen für Kinder aus bedürftigen Familien ständig, und gerade für diese Kinder sei Betreuung im Hort oder einer Ganztagsschule bitter nötig, um die Chancengleichheit sicher zu stellen. So landete man, ausgehend von der Frage der Kinderrechte, zuletzt, wie so oft, in einer Diskussion des deutschen Schulsystems. Bärbel Kofler kritisierte, das institutionalisierte Bildungssystem verharre in Deutschland noch weitgehend auf dem Stand der 50er Jahre, und forderte bildungspolitische Konsequenzen aus dem gesellschaftlichen Wandel, der sich in der Zwischenzeit unübersehbar vollzogen habe. Angesichts von 16 verschiedenen Schultypen sei eine Reform mehr als nötig, war man sich einig, und kam zu dem Schluss, die Entwicklung hin zu gebührenfreier Kleinkinderbetreuung und zu einer einheitlichen gebunden Ganztagsschule – wie fast überall sonst in Europa –sei längst überfällig, auch im Sinne der Kinderrechte auf Lernen, Chancengleichheit, Teilhabe und Ausbildung. Natürlich würden dann auch andere Ansprüche an die Qualifikation der Lehrer gestellt, die immer mehr auch Erzieher sein müssten und Unterstützung durch Schulsozialarbeiter bräuchten. „Die Schulen müssen lernen, was der Hort schon kann“, fasste Maria Noichl zusammen. Einig war man sich aber auch, dass diese Reform stufenweise und unter Einbeziehung der bisherigen Erfahrungen umgesetzt werden müsse – „nicht wie sonst in Bayern, wo bei der Bildung immer zuerst reformiert wird und dann nachgedacht“, so Kofler.
