AfA bespricht Anlegerschutzgesetz
„Erfahrung und Informantenschutz honorieren“
Traunstein Die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Arbeitnehmer in der SPD (AfA) nutzten ihre letzte Vorstandssitzung, die im Gasthaus Sailerkeller abgehalten wurde, um Inhalte und Schwerpunkte eines Anlegerschutzgesetzes zu besprechen. Einige Inhalte des Entwurfs, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, sollte aus Sicht der AfA unbedingt geändert werden.
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AfA-Vorsitzender Helmut Haigermoser stellte zu Beginn der Sitzung den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vor. Es wurde einhellig begrüßt, dass es zukünftig Schutzmechanismen geben wird und dass die Beratung von Bankkunden von der Einhaltung von Mindeststandards abhängig gemacht wird. Es dürfe nicht vorkommen, dass die Beratung von Anlageprodukten nur ein Job ist, der mit vier Wochen Anlernzeit auskommt. Dass dies zukünftig jedoch nur möglich ist, wenn man eine Ausbildung zum Bankkaufmann/Frau vorweisen könne, gehe nach Aussage von Haigermoser zu weit. In das Gesetz müsse die Möglichkeit aufgenommen werden, dass auch qualifizierte Berater, die schon langjährige Erfahrung vorweisen können, diesen Beruf auch zukünftig ausüben können. Besonders am Beispiel von vielen Beschäftigten, die aus der Deutschen Post stammen und sich nun in der Postbank wiedergefunden haben, sollt die Berufserfahrung eine Rolle spielen, sie hätten nie die Möglichkeit besessen, eine Banklehre zu absolvieren. In einem Gesetzesänderungsentwurf, der von der Kreis-AfA an die SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet wird, werden fünf Jahre Berufserfahrung als ausreichend empfunden. Als weiterer wichtiger Punkt wurden die Verkaufsbedingungen angesprochen, denen Kundenberater ausgesetzt sind. Immer noch gibt es den provisionsorientierten Verkauf und interne Vertriebsvorgaben, die abhängig beschäftigte Berater oft in fast unzumutbare Arbeitsbedingungen führt und eine hohe Beratungsqualität verhindert, nur weil ein „Verkaufen um jeden Preis“ angesagt ist. Unnötige und sich immer wieder wiederholende Vermögensumschich-tungen müssten regelmäßig angeboten werden, um Vertriebsvorgaben erfüllen zu können.
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Auch hier müsste der Gesetzgeber einschreiten, so der Vorsitzende Helmut Haigermoser.„ Es müsse die Möglichkeit des Informantenschutzes geschaffen werden, dass sich Berater, auch anonym, an die Bankenaufsicht wenden können, wenn Verantwortliche womöglich zu ungesetzlichem Vorgehen aufrufen, nicht den Kundenwunsch im Visier haben sondern nur die Zahlen und Gewinne“. Es müssen endlich die Verantwortlichen in Visier genommen werden und nicht die abhängig Beschäftigten.
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Hier zur Ergänzung noch zwei Anlagen der SPD-Bundestagsfraktion als Information:
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